Embargoregelungen beschränken nicht nur die Ausfuhr oder Einfuhr von Gütern, sondern auch den Transithandel oder den Zahlungsverkehr (Zahlungsverbote) und greifen in den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen ein.
Bei einem Zahlungsverbot oder Moratorium geht der Zinsanspruch des Gläubigers nicht verloren, sondern dieser erhöht die Gesamtforderung des Gläubigers und löst bei Kapitalisierung Zinseszinsen aus.