Die Konzernbank führt und überwacht Girokonten für die einzelnen Konzernmitglieder, auf denen der Zahlungsausgleich zwischen den Konzernunternehmen stattfindet.
Dieser seit 1909 bestehenden Träger des bargeldlosen Zahlungsausgleichs hat die anderen Zweige an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung weit überflügelt.