Ein Überschreiten der Grenze des Jagdbezirkes mit der Schusswaffe gilt als Wilderei, insofern braucht die Wildfolgevereinbarung einen gesetzlichen Rahmen und schriftliche Form.
Neben seinen oben genannten Pflichten hatte er die Männer von der Wilderei, vom Raufhandel und Diebstahl abzuhalten und die Lehrlinge vor Misshandlung zu bewahren.