In diesem Fall muss das datenerhebende Unternehmen seiner Informationspflicht nachkommen und den Kontakt über die Speicherung seiner Daten, die unternehmenseigenen Datenschutzrichtlinien sowie über das Widerspruchsrecht des Kontakts in Kenntnis setzen.
Die nationalen Parlamente besitzen dagegen zwar ein sechsmonatiges Widerspruchsrecht; allerdings wird befürchtet, dass sich die praktische Umsetzung dieses Rechts schwierig gestaltet.
Im polnischen Reichstag galt die Goldene Freiheit des uneingeschränkten Rede- und Widerspruchsrechts, die von der Mehrheit des Adels entschieden verteidigt wurde.