Einen Widerrufsvorbehalt kann eine Behörde beispielsweise einem Subventionsbescheid anfügen, um sicherzustellen, dass eine Subvention zu einem bestimmten Zweck genutzt wird.
Diese Bestimmung sieht fünf Formen der Nebenbestimmung vor: die Bedingung, die Befristung, den Widerrufsvorbehalt, die Auflage und den Auflagenvorbehalt.
Durch den Widerruf einer Erlaubnis mit Widerrufsvorbehalt wird das zunächst Erlaubte wieder zu etwas kraft Gesetzes Verbotenem; der Widerrufsvorbehalt ist eine auflösende Bedingung.