Die Handlungsmöglichkeit des Weltsicherheitsrates wird durch die unterschiedlichen politischen Interessen seiner Mitglieder und die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ein Veto einzulegen, beschränkt.
Der Weltsicherheitsrat erklärte, er werde auf Grundlage dieses Berichts, unter Berücksichtigung der Meinung der truppenstellenden Länder, zügig geeignete Schritte unternehmen.
Inzwischen hat der Weltsicherheitsrat schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen als Grund für militärische Interventionen fremder Staaten ausreichen lassen.
Der Generalsekretär wurde angewiesen den Weltsicherheitsrat eng und regelmäßig über Entwicklungen vor Ort und die Umsetzung dieser Resolution zu berichten.
Der Generalsekretär wurde vom Weltsicherheitsrat dazu aufgefordert, innerhalb einer Woche nach Verabschiedung dieser Resolution über die Situation vor Ort zu berichten.