Erst wenn der Weichenwärter alle für die Zugfahrt vorgesehenen Schlüssel am Schlüsselbrett angebracht hatte, durfte er dem Zug die Erlaubnis zur Fahrt erteilen.
Soll eine Zugfahrt stattfinden, schließt der Weichenwärter die Schlüssel der verschlossenen Weichen in die entsprechenden Werkschlösser des Schlüsselwerkes ein.
Im einfachsten Fall übernimmt diese Aufgaben ein Betriebsbediensteter (Fahrdienstleiter oder Weichenwärter), der die Weichen stellt und den Zügen Fahraufträge erteilt.
Der Weichenwärter kann die Zustimmungsabgabe erst bedienen, wenn er den Teil der Fahrstraße, der zum Stellbereich des Wärterstellwerks gehört, durch den umgelegten Fahrstraßenhebel gesichert hat.