Darüber hinaus wurde die Praxis des so genannten Waterboardings als gängige Verhörmethode bezeichnet, bei der der Eindruck des Ertränkens erzeugt wird.
Abgesehen von den drei Personen, deren Folter mittels Waterboarding bereits bekannt war, enthält der Senatsbericht Hinweise, nach denen weitere Gefangene dem Waterboarding ausgesetzt wurden.