Bei der Untersuchung des Wracks durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung und die Wasserschutzpolizei wurden keine Beschädigungen festgestellt, die zum Untergang des Kutters hätten führen können.
Der Aufgabenbereich der Wasserschutzpolizei der deutschen Küstenländer beinhaltet darüber hinaus regelmäßig das deutsche Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze.
Sie gilt auch als Dienstflagge zu Wasser: Feuerlöschboote und die Boote der Wasserschutzpolizei führen sie als Gösch, früher auch aus Blech, heute aus Hartplastik.
Neben den allgemein polizeilichen Aufgaben hat die Wasserschutzpolizei auf den Bundes- und Landeswasserstraßen sowie in den Häfen die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.