Wie auch bei anderen Formen des Lombardkredites, erfolgt der Warenlombard durch die Einigung zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Gläubiger sowie die Übergabe des Pfandes an den Gläubiger.
Dem Warenlombard sind aber Grenzen gesetzt, da sich nicht alle Waren, auf Grund ihrer Haltbarkeit und ihres Wertes, als Pfand eignen (z. B. Bananen, denn diese sind verderblich und geringwertig).