Bei der Bundestagswahl 2005 hielten die Republikaner mit 0,6 % ihr Ergebnis von 2002 und überwanden damit die 0,5-Prozent-Hürde zur staatlichen Parteienfinanzierung (früher Wahlkampfkostenerstattung).
Der Bundestagspräsident ist ferner der Empfänger der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, überwacht die Einhaltung des Parteispendengesetzes und regelt die Wahlkampfkostenerstattung.
Unterschiedlich geregelt ist auch, ob es beim Volksbegehren eine Entschädigung für die aufgewendeten Kosten der Initiatoren analog der Wahlkampfkostenerstattung gibt.
Die ihr zustehenden 20.317,97 Euro an Wahlkampfkostenerstattung 2012 wurden nicht ausbezahlt, da sie den Rechenschaftsbericht nicht beim Bundeswahlleiter einreichte.
Einzelbewerber erhalten eine Wahlkampfkostenerstattung von 2,80 Euro je Stimme, sofern sie mindestens 10 % der gültigen Erststimmen im Wahlkreis bekommen haben (BWahlG).
Der Einzug ins Parlament wurde trotz des Wegfalls aller Sperrhürden mit 0,4 % knapp verfehlt, und die Partei hat nach diesem Ergebnis auch keinen Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung aus dieser Wahl.