Das Gutachten empfiehlt eine Neuauszählung und abhängig vom Auszählungsergebnis die Durchführung einer Wiederholungswahl in einem Wahlbezirk in dem Wähler zu Unrecht von Wahlhelfern abgewiesen wurden.
Wird die Abstimmung mit einer regulären Wahl zusammengelegt, entstehen Mehrkosten nur in relativ kleinem Umfang durch den zusätzlichen Zeitaufwand der Wahlhelfer.