Sofern die Kreditinstitute im Einzelfall eine Verfügung über einen höheren als den vereinbarten Betrag zulassen oder der Spareinlage eine andere Kündigungsfrist zugrunde liegt, werden Vorschusszinsen berechnet.
Erst 2 Monate nach Gutschrift werden sie kapitalisiert, so dass über sie innerhalb dieses Zeitraumes ohne Berechnung von Vorschusszinsen kündigungsfrei verfügt werden kann.