Der Verein beschreibt die Gefahren von Anpassung infolge einer Einführung der Vorratsdatenspeicherung, und warnt vor der Einschränkung der Informationsfreiheit.
Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung deutlich häufiger aufzuklären als außerhalb des Internets begangene Straftaten (55 %).
Das Verfassungsgericht erklärte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für nichtig: Das Gesetz in seiner damaligen Fassung verstieß gegen Abs.
Die Vorratsdatenspeicherung sei nur unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sowie begrenzten Abrufmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden grundsätzlich zulässig.
Die Sicherheitsszene klärt aktiv auf zu Themen wie Internetnutzung, Verschlüsselung, Zensur, Risiken von sozialen Netzen, Vorratsdatenspeicherung und verwandten Themen.
Diese sind wegen ihrer technischen Besonderheiten, der vielfältigen Haftungsrisiken und neuen normativen Vorgaben (z. B. Vorratsdatenspeicherung) komplex.