Ein Pupillenkollegium (Pupillen ist ein alter Ausdruck für Minderjährige oder Unmündige) war eine kollegialisch organisierte Justizbehörde, welcher die Aufsicht über Vormundschaftssachen oblag.
In der nichtstreitigen (freiwilligen) Gerichtsbarkeit hatten sie in Vormundschaftssachen den Vorsitz im Familienrat und ihnen oblagen die Erbsachen sowie Personenstandssachen bei Heiraten, Geburten, Sterbefällen etc.