Zu diesem Zeitpunkt wurde das Seerecht unterschiedlich ausgelegt und erst die Untersuchung durch das Seeamt führte dazu, dass eine eindeutige Vorfahrtsregelung zugunsten der Fährschiffe geschaffen wurde.
Schilder, die Vorfahrtsregelungen (wie etwa Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt gewähren) anzeigen, müssen neben ihrem Zeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein.
Es handelt sich dabei um die Sichtweite, die ein auf einer Knotenpunktszufahrt befindlicher Fahrzeugführer haben sollte, um die Vorfahrtsregelung rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren (sprich halten) zu können.