Auch wird eine Anwendung ohne explizite Erlaubnis der Parteien nicht als Grund gesehen, Anerkennung bzw. Vollstreckbarkeitserklärung solcher Schiedssprüche durch staatliche Gerichte zu verweigern.
Grundlage für einen solchen Titel kann beispielsweise eine Jugendamtsurkunde, eine notariell beurkundete Unterhaltsverpflichtung, ein Gerichtsurteil oder -beschluss oder ein Anwaltsvergleich mit Vollstreckbarkeitserklärung sein.