Der Erfolg dieser Vorhaben ist sowohl hinsichtlich der resultierenden Qualität der Verwaltungsleistung als auch bezüglich der damit erzielbaren Einsparungen umstritten.
Rund zwei Drittel der Einnahmen setzen sich aus Erlösen von Bildungsangeboten, Verwaltungsleistungen, öffentlichen Zuwendungen für Projekte und Kostenerstattungen zusammen.
Unter Staatsverbrauch versteht man die „Aufwendungen des Staates für Verwaltungsleistungen, die der Allgemeinheit ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
Sie ist das Ergebnis eines behördeninternen Willensbildungsprozesses (unsichtbare Verwaltungsleistung), der die Wirklichkeit zunächst nicht unmittelbar verändert.