Amtsleiter des Staatsministeriums ist der Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, welcher den Regierungschef in Verwaltungsangelegenheiten vertritt.
Ferner gibt es einen Beauftragten für den Haushalt, der für die Aufstellung und Planung des gemeinsamen Haushalts der Medienanstalten sowie für Verwaltungsangelegenheiten zuständig ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist als Mittelbehörde zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere im Bereich Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie dem Einsatz von Informationstechnik.
Seine Aufgabe war, die Ortsvorsteher und Gemeindepfleger in Verwaltungsangelegenheiten fachmännisch zu beraten und für die Gemeinde in der Gemeindeordnung definierte Geschäfte zu besorgen.