Im zentralistischen Verwaltungs- und Steuersystem war die Bevölkerung durch die genaue Festlegung der Abgabepflichten von übermäßigen Steuerlasten befreit.
Sind Verwaltungsakte einer Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe von einer Landes- oder Kommunalbehörde durchzusetzen, so finden die Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze der Länder Anwendung.
Nach dem Zollrecht ist aber auch möglich, jedes beliebige Verwaltungs- oder Handelspapier zu verwenden, sofern es die zur Warenerfassung erforderlichen Angaben enthält.
Aber sie behielt bis zum Ende des Königreichs im Jahr 1918 den Charakter einer kleinen, ländlichen Schul-, Verwaltungs- und Universitätsstadt mit einer Garnison von Soldaten.