Damit ist die Altersversorgung vollkommen unabhängig sowohl von der Gesetzlichen Rentenversicherung, als auch von Versorgungsregelungen im Öffentlichen Dienst organisiert.
Durch die Vereinbarung können Anrechte nur übertragen oder begründet werden, wenn auch die maßgebliche Versorgungsregelung dies zulässt und die beteiligten Versorgungsträger zustimmen (Abs.