Die Sicherheitsbehörde erster Instanz ist insbesondere für den Vollzug des Sicherheitspolizeigesetzes, des Versammlungsrechts, des Vereinsrechts und des Waffenrechts zuständig.
Überhaupt konnten in der britischen Gesellschaft politische Geheimbünde schon deshalb weniger tiefe Wurzeln schlagen, weil das Vereins- und Versammlungsrecht bereits gesetzlich anerkannt war.
Außerdem wurden sie von ihren Anwälten über das Versammlungsrecht informiert und erklärten, dass sie die Bestimmungen „des Versammlungsrechts zukünftig berücksichtigen werden“.