Die Einsatzbereitschaft der Endgeräte außerhalb des eigenen Funknetzes wird durch Authentisierung, Autorisierung und Verrechnungsverfahren () technisch unterstützt.
Dabei handelt es sich um ein vertraglich vereinbartes bilaterales Verrechnungsverfahren mit dem Ziel, durch gegenseitige Aufrechnung im Falle der Insolvenz des anderen möglichst wenig oder keine Verluste tragen zu müssen.