Damit der Mieter die eingebrachten Sachen nicht aus der Wohnung entfernt und somit das Vermieterpfandrecht aushöhlt, hat der Vermieter bezüglich der eingebrachten Sachen ein Perklusionsrecht, soweit keine andere Sicherheit besteht.
Wird das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers von den Vertragsparteien nachträglich aufgehoben (selbst wenn es bereits von einem Vermieterpfandrecht erfasst war), erlischt das Vermieterpfandrecht.
Im Rahmen einer Sicherungsübereignung kann dieses Anwartschaftsrecht sicherungshalber auf eine Bank übertragen werden, sofern es nicht mit gesetzlichen Pfandrechten (z. B. Zubehörhaftung oder Vermieterpfandrecht) belastet ist.
Das Vermieterpfandrecht entsteht beispielsweise an Gegenständen, die im Eigentum des Mieters stehen, ins Mietobjekt eingebracht werden und in der Zwangsvollstreckung gepfändet werden dürfen.