Wenn ein Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, ist er für seinen gemeinnützigen Tätigkeitsbereich von Ertragsteuern und Vermögensteuern befreit.
Zweidrittel der Einnahmen stammten aus den Pflichtabgaben, nämlich 10 % der Lohnsteuer, 8 % der Vermögensteuer und monatlich 1 % der veranlagten Einkommensteuer.
Zu den bevorzugten Instrumenten der Vermögenspolitik gehören insbesondere steuerliche Maßnahmen wie die Besteuerung von Besitz durch eine Vermögensteuer, eine Erbschaftsteuer oder eine Grundsteuer.
Ihnen sind Verwaltungsfunktionen wie das Führen des Einwohnerregisters (Koseki, also standesamtliche Funktionen), Krankenversicherung und Vermögensteuer übertragen.