Mit Honorarberatung wird eine Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, bei welcher der Berater keine Provisionen der Produktanbieter erhält, sondern stattdessen ein Honorar vom Beratungsempfänger.
Ebenfalls 1991 stellte er einen Antrag auf Entschädigung für enteignete Schlösser in der früheren sowjetischen Besatzungszone, nachdem ein Vorbescheid des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen den Antrag befürwortet hatte.