Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.
Bei einer Nutzung betroffener Bilder im Internet wird die Verkehrssitte typischerweise nicht von derjenigen im Printbereich abweichen, sodass auch dort eine Quellenpflicht besteht.
Demnach handelt es sich um Verkehrssitte, wenn Rechtsbeziehungen ganz oder teilweise nicht auf Rechtsnormen beruhen, sondern durch ständige Übung gestaltet werden.
Höhe und Zeitpunkt des Bargeldumlaufs hängen von der Verkehrssitte, dem Zahlungsverhalten, dem Vertrauen in das Bankensystem und der Zahlungstechnik des Nichtbankensektors ab, können jedoch durch die Zentralbank nicht beeinflusst werden.
Nach allgemeiner Verkehrssitte müsse der Fahrgast die Möglichkeit haben, die Gültigkeit seines Ausweises nachträglich zu beweisen, da es sich beim Verstoß lediglich um ein geringfügiges Versehen handelt.