Das Konzept sieht auch die Umsetzung des Gebots der kurzen Verfahrensdauer, der Verkürzung der Fristen sowie der Regelung des materiellen Wahlprüfungsrechts vor.
Die Einführung von Einzelrichter-Entscheidungen soll einerseits die Verfahrensdauer reduzieren und andererseits die Bewältigung aller Beschwerden sichern.