Im Gegensatz zu klassischen Bibliothekskatalogen können Bibliografien auch unselbständige Literatur verzeichnen, das heißt Aufsätze aus Zeitschriften und Sammelbänden (Zeitschriftendatenbanken), die anders häufig nicht zu ermitteln sind.
In einigen deutschen Bundesländern sind dies unselbständige Dienststellen, in anderen Bundesländern bestehen ausschließlich für die Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten eingerichtete Finanzämter.
Es kam zu mehreren Kompromissvorschlägen, in denen beispielsweise Unselbständige wählen durften, wenn sie Grundbesitz oder Sparguthaben vorweisen konnten.
Filialen, Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder Zweigstellen sind vom Unternehmenssitz örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich jedoch unselbständige Vermögensbestandteile eines Unternehmens.
Soweit Ortsteile noch kein Wappen führen, können sie auch kein Wappen mehr annehmen, da sie als rechtlich unselbständige Gebietsstruktur nicht Träger originärer Rechte sind.
Filialen, Zweigstellen oder Niederlassungen sind vom Sitz örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Vermögensbestandteile eines Unternehmens.