Wenn die Rechtsschutzversicherung von einem Schaden- und Unfallversicherer betrieben wird, muss zumindest die Schadensabwicklung von einem rechtlich selbständigen Unternehmen durchgeführt werden.
Zur Unternehmensgruppe gehören fünf Schaden- und Unfallversicherer, zwei Lebensversicherer und zwei private Krankenversicherer sowie eine Servicegesellschaft.
Die Unfallversicherer erkannten, dass nicht jedes Detail und jede Situation genau beschrieben und reguliert werden konnte, von den Aufsichtsmaßnahmen ganz abgesehen.
Auch die verzögerte Heilung einer Erstfraktur kann ausnahmsweise komplizierte Kostenträgerfragen aufwerfen, wenn die Heilungsverzögerung durch eine Allgemeinerkrankung bedingt ist, die nicht unter die Zuständigkeit des Unfallversicherers fällt.