Dabei prüft der Umweltgutachter unter anderem die Angemessenheit der ersten Umweltprüfung, das Umweltmanagementsystem und die Umweltbetriebsprüfungsverfahren des Unternehmens.
Die Umwelterklärung wird von einem unabhängigen Umweltgutachter, der einer staatlichen Überwachung unterliegt, auf ihre Richtigkeit hin überprüft und ist jährlich zu aktualisieren.
Seit 1996 ist er freiberuflicher Landschaftsarchitekt und Umweltgutachter, hier als Sachverständiger für Zertifizierungen von Entsorgungsfachbetrieben.