Unter dem Umwandlungssatz versteht man im schweizerischen Pensionskassensystem den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird.
Mit der Einmaleinlage verbunden war eine Statutenrevision, in welcher der technische Zinssatz (von 4 % auf 3,25 %) und somit auch der Renten-Umwandlungssatz reduziert wurden.
Dieses Guthaben wird mittels geltendem Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt – dabei ist zwischen obligatorischem/überobligatorischem Guthaben zu unterscheiden.