Die Verwendung bezeichnet im deutschen Dienstrecht das Tätigkeitsfeld einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht.
Macht und Ansehen des Patrons hängen so von der Größe seiner Klientel ab, weshalb ein Konkurrenzkampf um die Klienten entsteht und somit ein freiwilliges Treueverhältnis.
Die Felonie bezeichnet einen schweren Verrat durch vorsätzlichen Bruch des Treueverhältnisses zwischen Lehnsherr und Lehnsmann (d. h. dem Lehnsträger).