In der Rechtswissenschaft wird eine vorübergehende Unterbrechung eines die Geschäftsunfähigkeit, Testierunfähigkeit oder Prozessunfähigkeit bedingenden krankhaften Geisteszustandes zumeist als lichtes Intervall bezeichnet.
Die gutachterliche Feststellung des Vorliegens von Testierunfähigkeit ist außerordentlich anspruchsvoll, besonders wenn die Beurteilung erst postum, d. h. nach dem Ableben des Erblassers getroffen werden soll.