Alle anderen nicht systemrelevanten Aktivitäten sollen bei einer Massenquarantäne zeitweilig unterbrochen und/oder von zu Hause aus ausgeführt werden (Teleheimarbeit).
Nach einer Umfrage von 2000 liegt der Frauenanteil bei der Teleheimarbeit bei 34 %; bei der alternierenden Heimarbeit hält sich der Geschlechteranteil die Waage.
Arbeitsort kann auch die Wohnung des Arbeitnehmers sein (Heimarbeit, Teleheimarbeit), denn Heimarbeit wird „in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte“ ausgeführt (Abs.