Eine Widerspruchseinlegung durch Telefax, Fernschreiben (Telex) oder Telebrief genügt der Schriftform, dagegen durch einfache E-Mail – also ohne qualifizierte elektronische Signatur – nicht.
Der Telebrief ist ein historischer Briefdienst, bei dem der Transport eines Briefes durch Faxübermittlung der Post über das Fernsprechnetz oder Satellitenfunk ersetzt wurde.