Das der Berechnung zu Grunde liegende Bewertungsverfahren hat durch die Definition im Einkommensteuergesetz eine größere versicherungsmathematische Bedeutung erlangt und heißt dort Teilwertverfahren.
Beim Teilwertverfahren wird der Aufwand für den Aufbau einer Pensionsrückstellung über eine fiktive Prämie (Teilwertprämie) gleichmäßig über die Dienstzeit des begünstigten Arbeitnehmers verteilt.