Bei einem „positiven“ Ergebnis kann deshalb die Tatortspur durchaus auch vom nicht getesteten Zwilling stammen, wenn der genetische Fingerabdruck die genannten Regionen nicht miteinschließt.
Da die Auswahl des Opfers und die Tatortspuren auf Entscheidungen des Täters basieren, wird dadurch das Motiv der Tat deutlich und lässt so Rückschlüsse auf sein Profil zu.