Diese Industrieräte arbeiteten ähnlich wie Tarifkommissionen und hatten Beschlussfassungskompetenz, die jedoch im Einzelnen durch den Arbeitsminister bestätigt werden mussten.
Er engagierte sich auch im Vorstand des Berufsverbandes der bayerischen Privatmolkereien und Käsereien und gehörte der Tarifkommission des Molkereigewerbes an.
Er drängte auf zwei Entscheidungen: Die Bildung einer Interzonalen Arbeitsgemeinschaft als kleines effektives Arbeitsgremium und die Einsetzung einer besonderen Tarifkommission.
Entscheidungen würden weniger von Gewerkschaftsvorständen und Bezirksleitern getroffen werden, sondern in betrieblichen Gremien, beispielsweise betrieblichen Tarifkommissionen.
Außerdem hatte sich der Verband weitere Einrichtungen geschaffen, wie eine Tarifkommission, ein Schiedsgericht zur Schlichtung von Streitigkeiten der Mitglieder untereinander und ein Ehrengericht.
Er arbeitet dazu mit öffentlichen und kirchlichen Gremien wie den zuständigen Ministerien, den Parteien, der Tarifkommission, den Generalvikariaten bzw. Ordinariaten, den Diözesancaritasverbänden und anderen Gremien zusammen.