Alle zwei Jahre wurde von der Zentralkommission der Kongress der christlichen Gewerkschaften einberufen, seine Tagesordnungspunkte wurden auch von der Zentralkommission festgelegt.
Nach Aufruf der jeweiligen Tagesordnungspunkte verweist er auf die schriftlich vorliegenden Ausschussempfehlungen (so genannte „Strichdrucksachen“) und bittet um Wortmeldungen zur Aussprache.
Als Tagesordnungspunkte wurden die kirchliche Finanzierung und Verwaltung, die Situation der Priester und Ordensfrauen und die Neuordnung und Arbeitsbestimmungen der lokalen Kirchenerweiterungen beraten.
Durch die Teilnahme der Ministerialbeamten, die auch innerhalb einer Ausschusssitzung wechseln können, wird bis auf die Ebene einzelner Tagesordnungspunkte Expertenwissen in das Beratungsverfahren eingebracht.
Typische Tagesordnungspunkte sind die Feststellung der Konstituierung, die Wahl eines Vorsitzenden und eines Vorstandes sowie andere organisatorischen Punkte.