Viele große Kunden (z. B. Industrieunternehmen mit hohem Stromverbrauch) haben mit ihrem Stromlieferanten tageszeit- oder lastabhängige Preise ausgehandelt (siehe auch Nachtstrom, Variable Tarife).
Daher enthielt das ok-power-Siegel auch keine Einschränkungen für den Betrieb von Kernkraftwerken oder den Einsatz fossiler Brennstoffe durch die Stromlieferanten oder deren Anteilseigner.
Dieser besagt, dass der Stromlieferant, beispielsweise das örtliche Stadtwerk, seinen Kunden die Zusammensetzung der Energieträger des gelieferten Stroms (bspw.