Bei Stadtfehden stand der Bürgermeister der städtischen Streitmacht vor, auch hatte er das Recht zur Begnadigung von harten Verurteilungen durch das Stadtgericht bei Straftaten.
Bei Stadtfehden stand der Bürgermeister der städtischen Streitmacht vor, auch hatte er das Recht zur Begnadigung bei harten Verurteilungen durch das Stadtgericht bei Straftaten.
Diesem gelang es jedoch sich der Festnahme zu entziehen und die riesige Streitmacht musste sich aus der für diese Dimensionen unwirkliche Region zurückziehen.