Die allgemein für das Reich geltende und umgesetzte Maßnahme betraf ausschließlich Juden, deren Strafregister Vorstrafen von mehr als vier Wochen enthielten.
Bereits verabschiedet ist ein Gesetz, das es Betroffenen möglich macht, frühere Strafen etwa wegen homosexueller Handlungen aus dem staatlichen Strafregister entfernen zu lassen.