Die Straßenzölle fanden ihre Begründung in der Verpflichtung der Zollherren, für den Unterhalt der Wege und Brücken sowie für den Schutz vor Wegelagerern zu sorgen.
Mit dem Aufschwung durch die Bahnanbindung ging ein Ausbau des Straßennetzes einher, zu dessen Finanzierung am Ortseingang ein Chausseehaus zur Erhebung von Straßenzoll eingerichtet worden war.
Die Straßenzölle fanden ihre Begründung in der Verpflichtung der Zollherren, für Reisekomfort, den Unterhalt der Brücken und Wege sowie für den Schutz vor Wegelagerern zu sorgen.