Zugleich führten die Gesellschafter zum Schutz vor feindlichen Übernahmen eine Stimmrechtsbeschränkung für Großaktionäre ein, die bis 1998 Bestand hatte.
Während das Entsenderecht in den Aufsichtsrat und die Stimmrechtsbeschränkung entfallen sollen, will die Bundesregierung am 80-Prozent-Mehrheitserfordernis für wichtige Unternehmensentscheidungen festhalten, und bleibt damit im Rahmen von §179 Abs.