Dies dient der Kontrolle von deren Angaben in Anträgen auf Sozialleistungen und in der Steuererklärung, zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch und Steuerstraftaten.
Zwischenstaatliche Amtshilfe können die Finanzbehörden sowohl zur Verfolgung einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit als auch zur Gewährleistung gesetzmäßiger Besteuerung in Anspruch nehmen.
In einigen deutschen Bundesländern sind dies unselbständige Dienststellen, in anderen Bundesländern bestehen ausschließlich für die Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten eingerichtete Finanzämter.
Ihre Aufgaben bestehen in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, in der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Verfahren.
Zum anderen traten als neue Ausnahme Schulden aus Steuerhinterziehung hinzu, solange der Schuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder 374 AO rechtskräftig verurteilt worden ist.