So wurde unter anderem argumentiert, dass manche Parzellen schon seit über 1000 Jahren zur Gemeinde gehören würden, welche überdies einen einzigen Steuerbezirk ausmachte und lediglich ein Pfarramt aufwies.
Eine Börde – mittelniederdeutsch borde oder börde, gebörde – war ursprünglich ein der Stadt oder der Kirche abgabepflichtiges Gebiet, ein Steuerbezirk.
Später entwickelte sich der Wortinhalt „Gemeindegebiet“ (das konnte neben Grundstücksverband auch Steuerbezirk, Bezirk des Gemeindegerichts und vieles andere bedeuten) oder auch „bestimmtes gemeindefreies Gebiet“ (ausmärkisches Gebiet).
Die Summe wurde durch das Erwerbssteueraufkommen im Steuerbezirk geteilt und der so ermittelte Aufschlag auf die Erwerbssteuer von den Unternehmen eingezogen.