Ein Strahltriebwerk ist in der heutigen Form fast immer ein Turbinen-Luftstrahltriebwerk (im Gegensatz zum Staustrahltriebwerk oder dem heute nicht mehr gebräuchlichen Verpuffungsstrahltriebwerk).
Bei einem Staustrahltriebwerk wird die Eingangsluft ähnlich einem Turbojet verdichtet, zusammen mit dem Kraftstoff in der Brennkammer verbrannt, und das entstehende Heißgas über die Schubdüse nach außen geführt.
Gleichzeitig wurde der Lufteinlass, der während der Beschleunigung mit dem Raketentriebwerk aerodynamisch günstig verschlossen war, für das luftatmende Staustrahltriebwerk freigelegt.
Zwei Exemplare wurden gebaut und absolvierten ein umfangreiches Flugtestprogramm von 1953 bis 1956, um einsatzfähige Leistungsprofile für das Staustrahltriebwerk zu entwickeln.
Konzeptionell sollte der Flugkörper ein Staustrahltriebwerk mit Schubvektorsteuerung und aerodynamischen Rudern kombinieren, um eine Manövrierfähigkeit von bis zu 50g zu erzielen.
Neben den luftatmenden Strahltriebwerke in den drei Bauformen Turbinen-Strahltriebwerk, Staustrahltriebwerk und Verpuffungsstrahltriebwerk zählt auch das Raketentriebwerk (siehe unten) zu den Strahltriebwerken.