Ein dunkles Kapitel der letzten Kriegstage waren die Standgerichte, die viele Todesurteile gegen Deserteure verhängten, um die Moral und den Widerstandswillen aufrechtzuerhalten.
Es werden aufgehoben: Verurteilungen durch den Volksgerichtshof oder durch 1945 eingesetzte Standgerichte und Verurteilungen, die auf im Gesetz explizit benannten Vorschriften beruhen.
Gegen die Rädelsführer wurden in einem eilig durchgeführten Standgericht in deren Abwesenheit Todesurteile verhängt, die nicht mehr vollstreckt werden konnten.
Hier hatte der kommandierende Militärbefehlshaber das Recht, bedeutende Verfassungsartikel außer Kraft zu setzen und auf die Todesstrafe zu erkennen oder Todesurteile durch Standgerichte zu bestätigen.