Die Gemeinschaftsstadt wurde im Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets festgeschrieben und in den örtlichen Stadtverordnetenversammlungen mehrheitlich beschlossen.
Die direkt gewählten Jugendlichen haben ein Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung und in den verschiedenen Ausschüssen.
Er war seit 1823 Beigeordneter seiner Heimatstadt und wurde 1835 in die Stadtverordnetenversammlung gewählt, wechselte jedoch direkt in den Magistrat, dem er lange angehörte.